Bürgerbüro
Tel.: 06751/81-130, 81-132, 81-133, 81-134
Fax: 06751/81-131
... und es gibt sie doch, die Bürgernähe! Wir können Ihnen zwar nicht alles abnehmen, versuchen aber, Ihren Behördengang so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten!
Wir sind für Sie da:
montags-freitags von 08:00-12:30 Uhr und donnerstags von 14:00-19:00 Uhr.
Abfallangelegenheiten
Bestellung, Umtausch und Rücknahme von Abfallgefäßen per Antrag,
oder aber telefonisch: 0671 / 803-1954
Verkauf von Bio- und Restabfallsäcken
Vorhaltung der Gelben Säcke
Aufenthaltserlaubnis
Antragsausgabe für Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Beglaubigungen
Beglaubigungen von Fotokopien (Originale sind zwingend mitzubringen)
Unterschriftsbeglaubigungen - amtlich und öffentlich (Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen)
Fischereischeine
Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen unter Vorlage des Prüfungszeugnisses
Ausstellung und Verlängerung von Jugendfischereischeinen (zwischen 7-14 Jahren)
Führerscheinangelegenheiten
Antragstellung auf Erteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Umtausch in den Kartenführerschein
Ablegung der Ortskenntnisprüfung für den Taxischein (nur nach Terminvereinbarung)
Bitte beachten:
Bei allen Führerscheinangelegenheiten sind biometrietaugliche Bilder vorzulegen.
Hundean-, ab- und ummeldungen
Kfz.-Abmeldungen
- Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein sowie Nummernschilder vorlegen.
Da wir die Angelegenheit nicht abschließend erledigen können und Ihre Papiere noch zur Kreisverwaltung versenden, erhalten Sie diese erst ca. 14 Tage später zurück.
Wir bitten um Beachtung!
Falls Sie Ihre Papiere wegen Verkauf des Autos gleich wieder benötigen, erledigen Sie Ihre Abmeldung bitte direkt bei der Zulassungsstelle.
Meldewesen
Auskünfte aus dem Melderegister
Ausstellung von Meldebescheinigungen
Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen
Beantragung von Führungszeugnissen sowie Gewerbezentralregisteranfrage
Erstellung von Listen und Statistiken
Passwesen
Bei Beantragung von Personalausweisen (PA)/Reisepässen (RP):
- die Beantragung kann nur persönlich erfolgen
- ein aktuelles Lichtbild (für den Reisepass muss es biometrietauglich sein)
- Ausweisdokument oder Geburtsurkunde sind mitzubringen
Bei Beantragung eines Personalausweis ab dem 12. Lebensjahr:
- siehe PA/RP-Beantragung
- zusätzlich: mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung mit vorsprechen
Bei Beantragung von Kinderreisepässen (KRP):
- Geburtsurkunde oder bereits vorhandener Kinderausweis/-reisepass mitbringen
- Zustimmungserklärung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
(die Ehe der Eltern ist geschieden: Scheidungsurteil mit Sorgerechtsregelung oder
Sorgerechtsbeschluss
Nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge: Sorgeerklärung)
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
Neu! Bitte beachten!
Der Kinderreisepass wird nur noch bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Danach kann bereits ein Personalausweis beantragt werden. Das Einverständnis der Eltern muss vorliegen. Die PA-Pflicht besteht aber erst ab dem 16. Lebensjahr.
Der KRP kann nur vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Ist er abgelaufen, muss ein neuer ausgestellt werden; die Möglichkeit der Verlängerung ist dann nicht mehr gegeben.
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Antragsvorhaltung
Vornahme einer notwendigen Beglaubigungsbestätigung (Bescheide im Original mitbringen)
Schwerbehindertenangelegenheiten
Vorhaltung der Anträge
Terminvereinbarung für den Sprechtag
Steuerangelegenheiten
Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten
Ausstellung von steuerlichen Lebensbescheinigungen (Vorlage der Geburtsurkunde)
Kostenlose Ausgabe der Elster-CD im Bürgerbüro
Vorhaltung der Steuerformulare im Foyer des Verwaltungsgebäudes
Unterhaltssicherung
Antragsvorhaltung
Waffenbesitzkarte
Antragstellung
Wehrerfassung
Erfassung und Benachrichtigung von Wehrpflichtigen
Wohngeldanträge
Antragsstellung und Beratung
Wohnsitzummeldungen
An-, Ab- und Ummeldungen von Wohnsitzen
- persönliches Erscheinen ist erforderlich; falls in der geforderten Zeit nicht möglich durch Vorsprache einer bevollmächtigten Person
- bei Familien, genügt zur Anmeldung ein Elternteil
- Personalausweise/Pässe sind mitzubringen
- Kfz.-Schein-Adressänderung: gültige AU-Bescheinigung
Damit Ihr Besuch im Bürgerbüro erfolgreich verläuft, denken Sie bitte daran, alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen.
Wichtig ist, bei allen personenbezogenen Angelegenheiten Ihren Personalausweis mitzubringen!
Weiterhin sind viele Amtshandlungen sowie die Ausstellung von Bescheinigungen und Dokumenten gebührenpflichtig. Auskünfte über die Gebühren erhalten Sie in Ihrem Bürgerbüro. Auch für sonstige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung:
Telefon: (0 67 51) 81-130, 81-132, 81-133 und 81-134
Telefax: (0 67 51) 81-131
E-Mail-Kontaktformular auf unserer Homepage.
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