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Anmeldung der Eheschließung

Für die Eheschließung ist eine förmliche Anmeldung notwendig. Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Heiraten hingegen können Sie bei jedem deutschen Standesamt. In diesem Fall leitet Ihr Wohnsitzstandesamt die Anmeldung zur Eheschließung nebst den vorzulegenden Unterlagen an Ihr Eheschließungsstandesamt weiter.


Hat keiner der Eheschließenden einen Wohnsitz im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zur Eheschließung zuständig.


Die Anmeldung zur Eheschließung dient vor allem der Prüfung Ihres Personenstandes (ledig, geschieden oder verwitwet) und der Ermittlung etwaiger Ehehindernisse. Hierzu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen. Die Anmeldung zur Eheschließung ist 6 Monate gültig.

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