Vorzulegende Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung
Nachstehend genannte Dokumente müssen zur Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde zur Eheschließung, sofern einer der Eheschließenden keinen Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim hat
- beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages nebst Hinweisen und Randvermerken, sofern Sie nicht im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Bad Sobernheim geboren wurden
- Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern
- Verwitwete und geschiedene Personen müssen zusätzlich einen Nachweis über die vorangegangene Ehe erbringen (erhältlich beim damaligen Eheschließungsstandesamt)
- bei Heirat nach dem 1. 1. 1958 in den alten Bundesländern bzw. bei Heirat nach dem 3.10.1990 in den neuen Bundesländern eine beglaubigte Abschrift des als Eheregister geführten Familienbuches der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk.
- bei Heirat vor den genannten Daten eine Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk.
Alle vorzulegenden Unterlagen sollen nicht älter als 6 Monate sein und sind im Original vorzulegen.
Wir bitten Sie zu beachten, dass in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden können.
Falls Sie
• eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
• im Ausland geboren wurden
• adoptiert wurden
• mehrere Vorehen haben
• im Ausland geschieden wurden bzw. die Ehe im Ausland aufgelöst wurde,
bitten wir Sie persönlich beim Standesamt vorzusprechen!
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